Altersteilzeit ; Vertragsabschluss
Die Parteien streiten über den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages. Die 1953 geborene Kollegin war seit 1987 bei dem beklagten Land in einem Beschäftigungsumfang von 19,75 Wochenstunden tätig. Ziel war der
Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung von Mai 2009 bis April 2015.
Die Klage war erfolglos, da nach Auffassung des BAG die Rückdatierung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages nicht möglich sei. Die letztinstanzliche Sitzung der Arbeitsgerichte fand am 15. September 2009 statt, also vier Monate
nach dem begehrten Beginn der Altersteilzeit.
BAG Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - DB 2010, 175 f
Letzte Änderung: 06.03.2010