Zeitkonten; Minussalden

IG Metall Kurz und Buendig

09.03.2010 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 1/2010 - März 2010

In vielen Betrieben haben die Betriebsparteien Arbeitszeitkonten vereinbart. Diese Konten haben die Option für Zeitguthaben, aber auch für Zeitminus; letzteres wird derzeit genutzt um Entlassungen zu vermeiden. Es stellt sich die Frage wie zu entscheiden ist, wenn das Arbeitsverhältnis - egal aus welchen Gründen - endet und Zeitminus aufweist.
Grundsätzlich, so die Argumentation des Arbeitsgerichts, sei ein Entgeltabzug möglich, wenn bei Beendigung des Arbeitsverhältnis ein Negativsaldo auf dem Konto steht. Vorliegend war dies jedoch unzulässig, da der Beschäftigte keinen Einfluss auf das Negativkonto hatte; es entstand wegen Unterauslastung und nicht durch persönliche Entscheidungen des Beschäftigten.

ArbG Detmond - Urteil vom 16.09.2009 - 2 Ca 491/09 - "Recht so!" 1/10 - Newsletter DBG Rechtsschutz GmbH

Letzte Änderung: 06.03.2010