Internetanschluss für Betriebsrats ...
Die Beteiligten streiten u. a. um die Freischaltung eines vorhandenen Internetanschlusses für alle drei Betriebsratsmitglieder. Aufgrund der besonderen betrieblichen Umstände (Filialbetrieb) waren nicht alle PC's mit einem
Internetanschluss und der Möglichkeit zum Emailverkehr ausgestattet. So auch die PC's, an denen einzelne Betriebsratsmitglieder gearbeitet haben.
Auf Verlangen des Betriebsrates wurde der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat insgesamt den Zugriff auf das Internet, in der Regel unabhängig von konkreten Darlegungen einzelner Aufgaben, zu ermöglichen.
LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 17. August 2009 - 10 Ta BV 725/09 - DB 2009, 2329 f
Letzte Änderung: 06.03.2010