Wahl der Schwerbehinderten-Vertretungen im Oktober und November

17.09.2002 Im Oktober und November finden in den Betrieben die nächsten Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt. Sie stehen unter dem Motto "Power mit Herz - die Schwerbehindertenvertretung".

In allen Betrieben, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ständig beschäftigt sind, ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten und Gleichgestellte.

Gewählt werden können aber auch Nichtbehinderte, mit Ausnahme Leitender Angestellter.

Die Zahl kleinerer Betriebseinheiten mit weniger als fünf beschäftigten Schwerbehinderten nimmt weiterhin zu. Räumlich nahe beieinander liegende Betriebe des Arbeitgebers können allerdings für die Wahl zusammengefasst werden. Immer noch sind drei Viertel aller Betriebe mit Betriebsrat ohne Schwerbehindertenvertretung. In den meisten Betrieben über 200 Beschäftigten wären aber die Voraussetzungen für eine Wahl erfüllt. Die IG Metall bietet über ihre Verwaltungsstellen ausführliche Informationen dazu an.

Letzte Änderung: 31.10.2007