Vertragsstrafe zugunsten des Betriebsrates

26.01.2005 Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet an den Betriebsrat, im Fall der Verletzung von Mitbestimmungsrechten, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet an den Betriebsrat, im Fall der Verletzung von Mitbestimmungsrechten, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Der Betriebsrat besitzt hierfür nicht die erforderliche Vermögens- und Rechtsfähigkeit.

BAG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 ABR 30/03 in BB 2005, 163 f

Letzte Änderung: 31.10.2007