Antidiskriminierung
Die Bundesregierung hat am 14.12.2004 den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. Durch dieses Gesetz sollen Benachteiligungen wegen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, wegen des
Alters, wegen Behinderungen oder der sexuellen Identität, verhindert oder zumindest beseitigt werden.
Neben Regelungen im Bereich Beschäftigung und Beruf enthält der Gesetzentwurf auch Benachteiligungsverbote im allgemeinen Zivilrecht. Diese Verbote werden sich vor allem im Miet- und Versicherungsrecht auswirken.
Die Arbeitgeber sind dagegen und in der Presse ist kurz vor dem Jahreswechsel ein Sturm der Entrüstung entstanden (Handelsblatt vom 20.12.04, FAZ vom 22.1204).
Mit dem Gesetzentwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt die Bundesregierung - wieder mal verspätet - verschiedene EU-Richtlinien in nationalstaatliches Recht um. Da auch das allgemeine Arbeitsrecht betroffen ist, sollte das
Gesetzgebungsverfahren von uns aufmerksam verfolgt werden.
Vgl. auch Wendeling-Schröder in NZA 2004, S. 1320
Letzte Änderung: 31.10.2007