Ausgleichsquittung

26.01.2005 Die Parteien streiten über einen Anspruch auf anteilige Zahlung eines 13. Monatsgehalts.

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf anteilige Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Beschäftigten gekündigt, da eine neue Beschäftigung eingegangen werden sollte. Im Oktober wurde eine vom Arbeitgeber vorgefertigte Ausgleichsquittung unterzeichnet, mit der der Empfang der Arbeitspapiere quittiert und eine umfassende Abgeltung aller Ansprüche bestätigt wurde. Im Anschluss war der vertragliche Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt streitig. Das BAG entschied, dass in einer umfassenden Ausgleichsquittung vertragliche (nicht tarifvertragliche) Ansprüche vernichtet werden können.

BAG, Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 661/03 in DB 2004, 2218f

Letzte Änderung: 31.10.2007