Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruch
Der Anspruch auf Erstattung von überzahltem Arbeitsentgelt unterliegt den tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Ein solcher Rückzahlungsanspruch wird grundsätzlich im Zeitpunkt der Überzahlung fällig, weil von da an die zuviel bezahlte Summe zurückgefordert werden kann. Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an.
BAG, Urteil vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 (zu § 70, Satz 1 BAT/O - in DB 2004, 1946
Letzte Änderung: 31.10.2007