Textil/Bekleidung: Angebot gefordert

05.09.2002 Die Tarifkommission für Textil-Bekleidung Baden-Württemberg fordert die Arbeitgeber auf, in der nächsten, bundesweit geführten Tarifverhandlung am 13. September ein akzeptables Angebot vorzulegen

Die Resolution der Tarfikommission im Wortlaut:

Die IG Metall-Tarifkommission Textil und Bekleidung hat die Zusage der Arbeitgeber, die Beschäftigten in der Branche nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abzukoppeln, als positives Signal für die anstehenden Tarifverhandlungen aufgenommen.
Leider muss die Tarifkommission nach der 2. Tarifverhandlung feststellen, dass zwischen den Ankündigungen der Arbeitgeber und ihrem tatsächlichen Angebot eine erhebliche Differenz besteht.
Die Tarifkommission stellt fest, das Arbeitgeberangebot ist sowohl materiell als auch qualitativ unbefriedigend und weit von den Forderungen der IG Metall entfernt.

Neben den Forderungen nach Einkommenserhöhungen und einer durch Einsparung der Sozialabgaben bei der Entgeltumwandlung kostenneutralen Anhebung der vermögenswirksamen Leistung ist die Übernahme der Auszubildenden für 12 Monate eine äußerst wichtige Forderung.

Die Tarifkommission fordert die Arbeitgeber auf, am 13. September 2002 ein akzeptables Angebot für Einkommenserhöhungen und für die Übernahme der Auszubildenden vorzulegen.

Bereits in der Tarifrunde 2000 mussten die Arbeitgeber schmerzlich erfahren, dass sich die Beschäftigten für ihre berechtigten Forderung vehement einsetzen können.

Sollte am 13. September 2002 keine Einigung zustande kommen, so müssen die Arbeitgeber nach Beendigung der Friedenspflicht mit massiven Warnstreikaktionen rechnen.

Die Tarifkommissionsmitglieder werden dafür Sorge tragen, dass vor Ort gemeinsam mit den IG Metall-Verwaltungsstellen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass unmittelbar nach Auslaufen der Friedenspflicht Warnstreikaktionen stattfinden.

Während der Friedenspflicht werden in den Betrieben die Beschäftigten über den Stand der Tarifverhandlung in Betriebsversammlungen informiert.

Letzte Änderung: 25.04.2008