Tarifnachrichten "Textile Dienste"

Mindeslohn Textile Dienste

27.11.2009 IG Metall-Erfolggegen Lohndumping bei den Textilen Dienstleistung: Seit 24. Oktober 2009 gilt der Mindestlohn

Nach über zwei Jahren mit Verhandlungen auf tarifpolitischer und politischer Ebene hat die IG Metall ihr Ziel erreicht: Seit dem 24. Oktober ist der Mindestlohn für die Branche der textilen Dienstleistung in Kraft. Der Schutz der Beschäftigten vor Schmutzkonkurrenz und Lohndumping wird damit erheblich verbessert.

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Letzte Änderung: 12.02.2010