Dienstwagen
Die Parteien streiten über Ansprüche des Beschäftigten auf Nutzungsausfallentschädigung, weil die Arbeitgeberin nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall den Beschäftigten aufgefordert hat, den zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen herauszugeben. Die Klage war erfolglos. Das LAG entschied, dass das dem Beschäftigten eingeräumte Recht zu privater Nutzung eines Dienstwagens Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts sei und dieses Recht mit Ende der Entgeltfortzahlung enden würde; es sei denn, es würde einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart.
LAG Ba-Wü - Urteil vom 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - DB 2009, 2050f
Letzte Änderung: 07.11.2009