Sozialplanabfindung, Rentenzugang

IG Metall Kurz und bündig

10.11.2009 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 3/09 - November 2009

Die Parteien streiten über die Höhe einer Sozialplanabfindung. Die Arbeitgeberin beschäftigt in ihrem Betrieb ca. 200 Arbeitnehmer und hat mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbart. U.a. hieß es dort, "Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses das 62. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ...".
Im Ergebnis bedeutet diese Formel, dass ihnen weniger Sozialplanansprüche zugestanden hätten. Sie machen aus dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung einen weitergehenden Anspruch geltend. Die Klage war erfolglos. Nach Auffassung des BAG können die Betriebsparteien und auch die Einigungsstelle in Sozialplänen geringere Abfindungen für Beschäftigte rentennaher Jahrgänge vorsehen.

BAG Urteil vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 740/07 - NZA 2009, 495 ff

Letzte Änderung: 07.11.2009