Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit
Dies bestimmt § 2.6 MTV ME Südbaden. Demzufolge ist die vorangegangene Beschäftigungszeit bei der Sozialauswahl im Falle einer erneuten betriebsbedingten Kündigung zu berücksichtigen.
ArbG Freiburg, Urteil vom 19.03.2002 - 3 Ca 18/02 - unveröffentlicht
Letzte Änderung: 31.10.2007