Firmentarifvertrag und Insolvenzgeld

IG Metall Kurz und Bündig

08.08.2009 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 2/09 - August 2009

Der Kläger war seit 1994 bei einem Unternehmen der Holzverarbeitung beschäftigt.
Nach dem TV hatte er Anspruch auf Sonderzahlung bei einer Betriebszugehörigkeit von 36 Monaten in Höhe von 62 % des Monatseinkommens. Die Auszahlung sollte zwischen dem 20. November und 10. Dezember des jeweiligen Jahres erfolgen. Das Unternehmen hatte seit 2005 finanzielle Engpässe. Im Februar 2006 schloss die Geschäftsführung mit der zuständigen Gewerkschaft einen ergänzenden Firmentarifvertrag ab, nach dem das Urlaubsgeld sowie das Weihnachtsgeld abgesenkt wurden. Die Auszahlung sollte im November erfolgen. Zudem wurde eine Regelung getroffen, die diese Herabsetzung der Sonderzahlung rückwirkend auflöst, wenn ein Antrag auf Insolvenz während der Laufzeit der Vereinbarung gestellt wird. In solch einem Fall werden das zusätzliche Urlaubsgeld sowie der Sonderzahlung entsprechende tarifliche Regelungen fällig. Die Insolvenz trat während der Laufzeit des FirmenTV ein. Das Insolvenzgeld wurde jedoch nur in Höhe des verringerten Weihnachtsgeldes nach dem FirmenTV bezahlt. Der Widerspruch gegenüber der Agentur für Arbeit blieb ohne Erfolg. Die Klage führte zur Aufhebung des Bescheids.

Urteil Sozialgericht Heilbronn - 26. August 2008 - S 5 AL 2687/07 - unveröffentlicht - n.rkr.

Letzte Änderung: 06.08.2009