Firmentarifvertrag und Insolvenzgeld
Der Kläger war seit 1994 bei einem Unternehmen der Holzverarbeitung beschäftigt.
Nach dem TV hatte er Anspruch auf Sonderzahlung bei einer Betriebszugehörigkeit von 36 Monaten in Höhe von 62 % des Monatseinkommens. Die Auszahlung sollte zwischen dem 20. November und 10. Dezember des jeweiligen Jahres
erfolgen. Das Unternehmen hatte seit 2005 finanzielle Engpässe. Im Februar 2006 schloss die Geschäftsführung mit der zuständigen Gewerkschaft einen ergänzenden Firmentarifvertrag ab, nach dem das Urlaubsgeld
sowie das Weihnachtsgeld abgesenkt wurden. Die Auszahlung sollte im November erfolgen. Zudem wurde eine Regelung getroffen, die diese Herabsetzung der Sonderzahlung rückwirkend auflöst, wenn ein Antrag auf Insolvenz
während der Laufzeit der Vereinbarung gestellt wird. In solch einem Fall werden das zusätzliche Urlaubsgeld sowie der Sonderzahlung entsprechende tarifliche Regelungen fällig. Die Insolvenz trat während der Laufzeit
des FirmenTV ein. Das Insolvenzgeld wurde jedoch nur in Höhe des verringerten Weihnachtsgeldes nach dem FirmenTV bezahlt. Der Widerspruch gegenüber der Agentur für Arbeit blieb ohne Erfolg. Die Klage führte zur
Aufhebung des Bescheids.
Urteil Sozialgericht Heilbronn - 26. August 2008 - S 5 AL 2687/07 - unveröffentlicht - n.rkr.
Letzte Änderung: 06.08.2009