Entgeltanspruch und Gleichbehandlung

IG Metall Kurz und Bündig

07.08.2009 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 2/09 - August 2009

Wendet der tarifgebundene Arbeitgeber auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten unabhängig von deren Tarifbindung den einschlägigen Vergütungstarifvertrag an, so kann er von dieser Regel nicht ohne Sachgrund hinsichtlich der nichttarifgebundenen Angehörigen einer einzelnen Arbeitnehmergruppe abweichen.

BAG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - DB 2009, Heft 14, X
Hinweis: Vorliegend ging es um die Anwendung des LGRTV ME-Industrie Bayern auf die Aushilfsarbeitsverhältnisse von Studenten.

Letzte Änderung: 05.08.2009