Zeitguthaben und Insolvenzgeld II

03.07.2002 Streitig ist die Höhe des Insolvenzgeldes. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien war der Manteltarifvertrag für das Metallhandwerk Niedersachsen anwen

Gem. § 2 des Tarifvertrages wurde die regelmäßige Wochenarbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto geführt. Das Arbeitszeitkonto wies Guthaben aus. Mit Eintritt des Insolvenzfalls wurde die finanzielle Abgeltung des Arbeitszeitguthabens nach dem Tarifvertrag geltend gemacht. Argumentiert wurde, dass sich der Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber im Umfange der Zeitguthaben in einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitsamt auf höheres Insolvenzgeld umgewandelt hat.

Die Klage wurde abgewiesen. Das Sozialgericht entschied, dass das auf dem Arbeitszeitkonto angesammelte Arbeitszeitguthaben nicht insolvenzgeldfähig sei. Dies u.a. deshalb, da die Zeitguthaben bereits vor dem Insolvenzgeldzeitraum erarbeitet worden sind.

LSG Niedersachsen, Urteil vom 27.09.2001 - L 8 AL 125/2000 - nicht rkr.

Letzte Änderung: 31.10.2007