Zeitguthaben und Insolvenzgeld I
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2002 - L 1 AL 156/00 in DB 2002, 1012
Hinweis: Immer notwendiger wird eine gesetzliche oder tarifliche Insolvenzsicherung für Arbeitszeitkonten. Zeitguthaben sind nach der vorstehenden Entscheidung durch das Konkurs-/Insolvenzgeld nicht gesichert, da die Summe des Zeitguthabens nicht ausschließlich im Insolvenzzeitraum (drei Monate vor Insolvenzeröffnung) erarbeitet worden sind.
Letzte Änderung: 31.10.2007