Zeitguthaben und Insolvenzgeld I

03.07.2002 Arbeitszeitguthaben können nur dann im Rahmen des Konkursausfallgelds/Insolvenzgelds berücksichtigt werden, wenn der gutgeschriebene Anspruch im Konkursausfallgeldzeitraum erarbeitet worden ist.

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2002 - L 1 AL 156/00 in DB 2002, 1012

Hinweis: Immer notwendiger wird eine gesetzliche oder tarifliche Insolvenzsicherung für Arbeitszeitkonten. Zeitguthaben sind nach der vorstehenden Entscheidung durch das Konkurs-/Insolvenzgeld nicht gesichert, da die Summe des Zeitguthabens nicht ausschließlich im Insolvenzzeitraum (drei Monate vor Insolvenzeröffnung) erarbeitet worden sind.

Letzte Änderung: 31.10.2007