Lohnverzicht
Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie für den Lohnverzicht keine konkrete Gegenleistung vom Arbeitgeber erhalten haben.
LAG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2001 -
8 Sa 15/2001; Revision eingelegt,
5 AZR 95/2002 in AuR 2002, 156
Letzte Änderung: 31.10.2007