Anspruch auf Abfindung; ...

IG Metall Kurz und Bündig

06.03.2009 ... Kündigungsschutzklage - Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 1/09 - Februar 2009

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach § 1a KSchG. Im Kündigungsschreiben ist u.a. ausgeführt, dass unter der Voraussetzung, dass gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhoben wird, eine Abfindung gezahlt werden soll. Die Höhe der angebotenen Abfindung entsprach nicht dem halben Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr entsprechend § 1a KSchG. Der Beschäftigte hat die angebotene Abfindung angenommen und klagweise einen weitergehenden Anspruch eingeklagt. Die Klage war erfolglos.

Das BAG entschied, dass die Arbeitsvertragsparteien auch bei betriebsbedingten Kündigungen frei seien, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren.

BAG Urteil vom 10.07.2008 - 2 AZR 209/07 - DB 2009, 124 ff

Letzte Änderung: 05.03.2009