Kurzarbeitergeld; Konjunkturpaket II
Die Bundesregierung hat angekündigt, weitere Maßnahmen zur Abwehr eines konjunkturellen Einbruchs zu ergreifen. U.a. ist vorgesehen Sonderregelungen für das Instrument Kurzarbeitergeld im Rahmen des zweiten
Konjunkturpaketes zu formulieren. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens ist wie folgt:
13. Februar: Beratung im Bundestag,
20. Februar: Abschließende Beschlussfassung im Bundesrat.
Die geplanten Gesetzesänderungen sind bis zum 31.12.2010 befristet und sollen rückwirkend ab Februar 2009 in Kraft treten.
Weitere Hinweise und Informationen unter www.bmas.de; Link Einsatz für Arbeit, Gesetzentwürfe und Hintergrundmaterialen.
Letzte Änderung: 26.02.2009