Freistellung und nichteheliche Lebensgemeinschaften

24.01.2001 Ein Angestellter hat aus Anlass der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin einen tariflichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag geltend gemacht.

Die Anspruchsgrundlage sollte der BAT - O
sein; danach bestand Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag
aus Anlass der Niederkunft der Ehefrau.
Das BAG entschied, dass aus Anlass der Niederkunft der nichtehelichen
Lebenspartnerin der tarifliche Anspruch nicht besteht. Sinn und Zweck der
tariflichen Regelung sei es, lediglich dem verheiraten Angestellten dieses
Recht zuzugestehen. Die tarifliche Regelung verletze nicht, so das BAG, die
Rechte des unverheirateten Angestellten; Rechte nach Artikel 6 GG seien
nicht verletzt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum BAT).

BAG, Urteil 18.01.2001, 6 AZR 492/99

Letzte Änderung: 31.10.2007