Freistellung und nichteheliche Lebensgemeinschaften
Die Anspruchsgrundlage sollte der BAT - O
sein; danach bestand Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag
aus Anlass der Niederkunft der Ehefrau.
Das BAG entschied, dass aus Anlass der Niederkunft der nichtehelichen
Lebenspartnerin der tarifliche Anspruch nicht besteht. Sinn und Zweck der
tariflichen Regelung sei es, lediglich dem verheiraten Angestellten dieses
Recht zuzugestehen. Die tarifliche Regelung verletze nicht, so das BAG, die
Rechte des unverheirateten Angestellten; Rechte nach Artikel 6 GG seien
nicht verletzt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum BAT).
Letzte Änderung: 31.10.2007