Altersteilzeit und Betriebsübergang

IG Metall Kurz und Bündig

25.11.2008 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 4/08 - November 2008

Das Arbeitsverhältnis des Klägers unterlag einem Arbeitsvertrag für die verblockte Altersteilzeit. Die Arbeitsphase sollte zum 31.07. enden, ab dem 01.08. in die sogenannte Freistellungsphase übergehen. Während der Arbeitsphase der Altersteilzeit wurde bei der Arbeitgeberin das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beschäftigte wurde vereinbarungsgemäß bis zum Ende der Arbeitsphase weiterbeschäftigt und trat danach in die Freistellungsphase ein. Im späteren erwarb die Beklagte Teile des Betriebes der Insolvenzschuldnerin. Der Kollege machte geltend, dass der neue Arbeitgeber aufgrund des erfolgten Betriebsteilübergangs in die Pflichten der Insolvenzschuldnerin aus dem Altersteilzeitvertrag eingetreten sei. Der neue Arbeitgeber hatte dies streitig gestellt. Das BAG entschied, dass Altersteilzeitarbeitsverhältnisse eines sich in der Freistellungsphase befindlichen Beschäftigten bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber übergehe.

BAG Urteil vom 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 - BB 2008, 1739 f

Letzte Änderung: 24.11.2008