Ethik-Richtlinien
Das BAG entschied, dass der Betriebsrat mitzubestimmen habe, wenn der Arbeitgeber mit sogenannten "Ethik-Richtlinien" (Code of Conduct) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will. Ausländische Vorschriften, die für börsennotierte Unternehmen die Einführung von Ethik-Richtlinien vorsehen, schließen die Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG nicht aus. Kein Mitbestimmungsrecht bestehe bei Vorgaben mit denen lediglich die geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert werden soll. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht zum gesamten Werk.
BAG Beschluss vom 22.07.2008 - 1 ABR 40/07 - BB 2008, 2250
Letzte Änderung: 25.11.2008