Übernahme und Befristung
Übernimmt ein Arbeitgeber einen Beschäftigten nach der Ausbildung, kann er das Arbeitsverhältnis nur einmalig befristen, um den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Eine weitere Befristung aus dem selben Grund ist nicht möglich. Mit dieser Entscheidung gab das BAG der Klage einer Frau Recht, die nach ihrer Ausbildung befristet übernommen worden war und danach zwei weitere befristete Arbeitsverträge erhielt.
BAG Urteil vom 07.10.2007 - 7 AZR 795/06 - NZA 2008, 295 ff
Letzte Änderung: 24.11.2008