Streiklexikon für Auszubildende

Mit Hinweisen "Auszubildende sind keine Arbeitnehmer" und "Auszubildende haben kein Streikrecht" oder "Auszubildende schädigen sich selbst" wurden bei den zurückliegenden Tarifbewegungen immer wieder rechtswidrige Drohungen ausgesprochen.
Bereits 1984 wurde mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes jedoch die gewerkschaftliche Auffassung bestätigt, dass auch Auszubildende das Streikrecht haben und sie sich an Streiks beziehungsweise Warnstreiks beteiligen können.
In diesem Streiklexikon sind die wichtigsten Regelungen zum Streikrecht von Auszubildenden aufgenommen.
Letzte Änderung: 31.10.2008