Schüler aufgepasst!

Vorschaubild

05.09.2008 Immer öfter wird von Schülern die Kostenübernahme von Lernmitteln verlangt, obwohl es in Baden-Württemberg Lernmittelfreiheit gibt.

Inhaltsbild

Die Schüler der technischen Oberschule der Carl-Engler-Schule in Karlsruhe staunten nicht schlecht, als sie im vergangenen September durch ihre Schule aufgefordert wurden, einen Taschenrechner mit einem Eigenbeitrag von 145 EUR zu kaufen. Viel Geld für einen Schüler, der im Monat von 500 EUR Bafög lebt.

Was ist denn mit Lernmittelfreiheit, fragten sich die Schüler und informierten sich bei ihrer Gewerkschaft. Für die IG Metall war die Sache klar: Die Schule darf den Eigenbeitrag nicht verlangen. Nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg sind Lernmittel, welche für den Unterricht benötigt werden, durch den Schulträger kostenfrei zur Verfügung zu stellen, so der Gewerkschaftssekretär Christian Velsink von der IG Metall Pforzheim/Karlsruhe.

Als sich die Schüler mit diesen Informationen an ihren Schulleiter wandten und den Taschenrechner leihweise forderten, wurden sie von diesem abgewiesen.

Da dann schon die erste Mathearbeit anstand, haben die Schülerinnen und Schüler die Rechner mit einer Vorbehaltserklärung gekauft und kündigten an, dass sie die Rechtslage durch ihre Gewerkschaft prüfen lassen werden.

Nach viel Druck durch die IG Metall und den Schülern hat der Schulleiter Ende Februar diesen Jahres endlich eingesehen, dass auch für die technische Oberschule in Karlsruhe die Lernmittelfreiheit gilt und er die Rechner kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Kurz vor Ferienbeginn haben die Schüler endlich Recht und ihr Geld zurück erstattet bekommen. Was die IG Metall erreicht hat, fanden die Schülerinnen und Schüler unter ihnen auch Sabine Mann aus Pforzheim echt klasse und es hat wieder einmal gezeigt, dass es sich lohnt, nicht einfach alles hinzunehmen und sich zu wehren, so Velsink

Die Urteile des Verwaltungsgerichtshof in Sachen Lernmittelfreiheit sind eindeutig. Die Landesregierung ist nach der Landesverfassung dazu verpflichtet, die Lernmittelfreiheit stufenweise zu verwirklichen. Deshalb darf eine einmal erreichte Stufe nicht mehr zurückgenommen werden. Auch nicht für "Gegenstände geringen Werts", so der VGH.

Dies zu wissen ist auch für die neuen Azubis wichtig, die im September mit ihrer Ausbildung beginnen. Denn auch für alle Berufsschulen gilt die Lernmittelfreiheit. Und es lohnt sich auch in der Ausbildung nicht z.B. Bücher selbst zu kaufen so Velsink. Durch die Inanspruchnahme der Lernmittelfreiheit können Azubis eine Menge Geld sparen.

Die IG Metall stellt den Berufsanfängern Informationsbroschüren und Infos im Internet zur Verfügung.

Anhang:

Broschüre zum download

Broschüre zum download

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 344.42KB

Download

Letzte Änderung: 04.09.2008