Altersteilzeit Betriebsübergang

IG Metall - Kurz und bündig

06.08.2008 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 3/08 - August 2008

Die Parteien streiten darüber, ob und ggf. im welchem Umfang der Arbeitgeber verpflichtet ist, Entgeltansprüche aus der Freistellungsphase des zwischen dem Beschäftigten und der bisherigen Betriebsinhaberin vereinbarten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu erfüllen.
Das BAG entschied, dass Altersteilzeitarbeitsverhältnisse auch bei Beschäftigten, die sich bereits in der Freistellungsphase (Blockmodell) der Altersteilzeit befinden, bei dem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber übergeht. Ein Betriebsübergang findet danach auch bei Altersteilzeitverhältnissen statt. Dies gelte auch für die Freistellungsphase der Altersteilzeit.

BAG - Urteil vom 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 - DB 2008, 1438 ff

Letzte Änderung: 04.08.2008