ERA Kostenneutralität: Unterlagen

IG Metall - Kurz und bündig

05.08.2008 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 3/08 - August 2008

Aus Anlass der ERA-Einführung war zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber streitig, ob überhaupt und wenn ja welche Unterlagen zur Feststellung der Kostenneutralität und den evt. daraus resultierenden Maßnahmen vom Arbeitgeber an den Betriebsrat herausgegeben werden müssen.
Im außergerichtlichen Verfahren hat der Arbeitgeber zuletzt immer wieder angeboten, dass der Betriebsrat die notwendigen Unterlagen im Büro des Arbeitgebers einsehen konnte. Der Betriebsrat verlangte die Herausgabe der Unterlagen und war vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Das Arbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei an den Betriebsrat die Bruttolohn- und Gehaltssumme aller Beschäftigten - mit Ausnahme der Leitenden Angestellten - mit Stand von Januar 2007 sowie sämtliche zur Berechnung der betrieblichen Kostenneutralität gemäß § 5 ETV-ERA auf der Grundlage der alten tariflichen Bestimmungen erstellten fiktiven Bruttolohn- und Gehaltslisten der Beschäftigten herauszugeben.

ArbG Stuttgart - Beschluss vom 9. Mai 2008 - 26 BV 96/07 - rkr. - unveröff.

Letzte Änderung: 04.08.2008