Europäischer Betriebsrat

02.09.2004 Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Auskünfte verlangen, die er benötigt um beurteilen zu können, ob die Voraussetzung für die Errichtung eines EBR oder die Vereinbarung eines Verfahrens zur grenzüberschreitenden Unterrichtun

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Auskünfte verlangen, die er benötigt um beurteilen zu können, ob die Voraussetzung für die Errichtung eines EBR oder die Vereinbarung eines Verfahrens zur grenzüberschreitenden Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen oder Unternehmensgruppen vorliegen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine gewisse tatsächliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Voraussetzungen des EBRG erfüllt sind.

BAG, Beschluss vom 30.03.2004 - 1 ABR 61/01 = DB 2004, Heft 30, S. X

Letzte Änderung: 31.10.2007