Mitbestimmung bei Zugangskontrollen

02.09.2004 Die Parteien streiten über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beim Einsatz von Beschäftigten im Kundenbetrieb, in dem ein biometrisches Zugangskontrollsystem angewandt wird.

Die Parteien streiten über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beim Einsatz von Beschäftigten im Kundenbetrieb, in dem ein biometrisches Zugangskontrollsystem angewandt wird. Unterliegen die Beschäftigten, so das BAG, z.B. bei Montageeinsätzen besonderen Zugangskontrollen - hier Fingerabdruckerfassung - so muss der Arbeitgeber des Entsendebetriebes durch besondere Fallgestaltungen sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte ´seines Betriebsrates´ sichergestellt ist.

BAG, Beschluss vom 27.01.04 - 1 ABR 7/03 in NZA 2004, 556 ff. = DB 2004, 1733 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007