Urlaubsanspruch und Insolvenz

02.09.2004 Streitig waren in zwei unterschiedlichen Fallkonstellationen die Gewährung restlicher Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Kalenderjahr, die jeweils aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden konnten.

Streitig waren in zwei unterschiedlichen Fallkonstellationen die Gewährung restlicher Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Kalenderjahr, die jeweils aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden konnten. In der Insolvenz fand jeweils ein Betriebsinhaberwechsel statt. Die Gewährung des Resturlaubs wurde von dem Betriebserwerber verweigert. Das BAG entschied, dass übertragene Urlaubsansprüche bzw. Ansprüche für Ersatz für verfallenen Urlaub vom Erwerber zu erfüllen sind. Auch insolvenzrechtliche Haftungsbeschränkungen, so das BAG, stehen dem Anspruch nicht entgegen.

BAG, Urteile vom 18.11.2003 - 9 AZR 95 und 347/03 in DB 2004, 1267 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007