Ratgeber Zeitarbeit

02.09.2004 Die DGB-Gewerkschaften haben in einer Tarifgemeinschaft Tarifverträge mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) abgeschlossen.

Die DGB-Gewerkschaften haben in einer Tarifgemeinschaft Tarifverträge mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) abgeschlossen. Diese Tarifverträge sind seit dem 1.1.2004 in Kraft. Wenn in einem Betrieb Zeitarbeiter von Fremdfirmen tätig sind, sollten Betriebsräte darauf achten, dass die Zeitarbeitsfirmen Mitglied in einem der genannten Arbeitgeberverbände sind.
Hilfestellung und Informationen bietet dazu auch eine Broschüre des DGB.
Die Broschüre ´Ratgeber Zeitarbeit - Handlungshilfe für Betriebs- und Personalräte´ kostet 2,00 Euro; zzgl. Versand und kann per Fax unter 030/24060670 oder per E-Mail:
sabine.bobzin@bvv.dgb.de bestellt wer-den.
Aus: AiB 2004, S. 260; vgl. auch AiB 2004, 360 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007