Aufhebungsvertrag: Widerruf

02.09.2004 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Unterschrift unter einer sog. ´Klageverzichtserklärung´.

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Unterschrift unter einer sog. ´Klageverzichtserklärung´. Die Verzichtserklärung wurde gerichtlich angefochten. Die Klage blieb jedoch erfolglos. Nach der Grundsatzentscheidung des BAG ist die Drohung des Arbeitgebers mit einer a.o. Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht widerrechtlich. Weiter entschied das BAG, dass auf Arbeitsverträge und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge das gesetzliche Widerrufsrecht (Haustürgeschäft) keine Anwendung findet.

BAG, 27.11.2003, 2 AZR 135/02 in BB 2004, 1208 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007