Rentenkürzung bis 18 %

02.09.2004 Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende Februar eine Übergangsregelung zur Erhöhung des Renteneintrittsalters bei Arbeitslosen von 60 auf 65 Jahren gebilligt und damit einen Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahre 1996 bestätigt.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende Februar eine Übergangsregelung zur Erhöhung des Renteneintrittsalters bei Arbeitslosen von 60 auf 65 Jahren gebilligt und damit einen Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahre 1996 bestätigt.

Sobald das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, wird die IG Metall dagegen Verfassungsklage einreichen. Allein in ihrem Bereich sind von dieser Regelung über 10.000 Rentner betroffen, die im Rahmen von Sozialplänen frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten - so bei VW, Thyssen-Krupp oder in vielen ostdeutschen Betrieben. Das BSG-Urteil bedeutet für sie eine Rentenkürzung von bis zu 18 %. Die IG Metall hält die Regelung für verfassungswidrig, weil sie eine Verletzung des Vertrauensschutzes bedeutet. Der Gesetzgeber habe den Betroffenen Betroffenen keine Chancen gegeben, sich auf diese neue Lebenssituation einzustellen.

BSG, Urteil vom 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R in DB 2004, 762

Letzte Änderung: 31.10.2007