Entgeltumwandlung und Mitbestimmung

02.09.2004 Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Betriebsrat bei der tarifvertraglichen Ausgestaltung der betrieblichen Alters-versorgung ein Mitbestimmungsrecht zusteht.

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Betriebsrat bei der tarifvertraglichen Ausgestaltung der betrieblichen Alters-versorgung ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Der Betriebsrat blieb erfolglos, da nach Ansicht des BAG im Rahmen des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG kein Recht des Betriebsrates besteht bei der Auswahl der Versorgungseinrichtung mitzube-stimmen. Wählt der Arbeitgeber, so das BAG, den Durchführungsweg „Direkt-versicherung“, so gehört auch die Aus-wahl des Versicherungsunternehmens zu den mitbestimmungsfreien Entscheidun-gen des Arbeitgebers.

BAG, Beschluss vom 29.07.2003 - 3 ABR 34/02 in DB 2004, 883

Letzte Änderung: 31.10.2007