Abmahnung

25.04.2002 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die betroffenen Person verspätet sich mehrfach und wurde deshalb siebenmal abgemahnt.

Obwohl die Kündigungsschutzklage erfolglos war, entschied das BAG u.a., dass zahlreiche Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen, denen keine weiteren Konsequenzen folgen, die Warnfunktion abschwächen können.

BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 in DB 2002, 689 f.

Hinweis:
Betriebsräte sollten dies im Anhörungsverfahren für ihren Widerspruch berücksichtigen.

Letzte Änderung: 31.10.2007