Abmahnung
Obwohl die Kündigungsschutzklage erfolglos war, entschied das BAG u.a., dass zahlreiche Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen, denen keine weiteren Konsequenzen folgen, die Warnfunktion abschwächen können.
BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 in DB 2002, 689 f.
Hinweis:
Betriebsräte sollten dies im Anhörungsverfahren für ihren Widerspruch berücksichtigen.
Letzte Änderung: 31.10.2007