Betriebsübergang
so kann er diesen Widerspruch als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung nicht einseitig nach Zugang beim Arbeitgeber (= Erklärungsadressaten) widerrufen.
BAG, Urteil vom 30.10.2003 - 8 AZR 491/02 in DB Heft 12, S. IIX
Letzte Änderung: 31.10.2007