Betriebsübergang

18.08.2004 Hat ein Beschäftigter den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam widersprochen,

so kann er diesen Widerspruch als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung nicht einseitig nach Zugang beim Arbeitgeber (= Erklärungsadressaten) widerrufen.

BAG, Urteil vom 30.10.2003 - 8 AZR 491/02 in DB Heft 12, S. IIX

Letzte Änderung: 31.10.2007