Betriebsrat und Kostenerstattung

18.08.2004 Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch darauf haben, Informationen und Beiträge in einem vom Arbeitgeber im Betrieb eingerichteten Intranet zu veröffentlichen.

Der Betriebsrat hat auch einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, die ihm zu Verfügung gestellten Personalcomputer an das Intranet anzuschließen.

BAG, Beschlüsse vom 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 sowie 7 ABR 12/03 in DB 2004, 491 f., 493 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007