Aufsichtsrat
Dabei wurde das Gruppenprinzip (Arbeiter/Angestellte) mit Wirkung zum 23.7.2001 aufgehoben. Im März 2002 wurde auch mit dem "Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat" die Wahl der Beschäftigtenvertreter in den Aufsichtsrat erleichtert.
Weiter Hinweise in DB 2002, 790 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007