Aufhebungsvertrag und Anfechtung
Eine Drohung mit einer fristlosen Kündigung, die ein verständiger Arbeitgeber nicht in Betracht gezogen hätte, berechtigt den Beschäftigten zur Anfechtung eines wegen der widerrechtlichen Drohung abgeschlossenen Aufhebungsvertrages. Daran ändert eine dem Beschäftigten eingeräumte Bedenkzeit nichts.
BAG Urteil vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - BB 2008, 564
Letzte Änderung: 22.04.2008