Ein-Euro-Job; Mitbestimmung
Die Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger i.S.v. § 16 Abs. 3 SGB II - sog. "Ein-Euro-Jobber" - ist eine Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG.
Der Betriebsrat hat hierbei mitzubestimmen.
BAG Beschluss vom 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - DB 2008, 536
Letzte Änderung: 22.04.2008