Tarifsteigerung bei Betriebsübergang
Die Parteien streiten über Ansprüche des Beschäftigten auf Vergütungserhöhung und Einmalzahlung.
Der Beschäftigte ist Mitglied der Gewerkschaft und in seinem Arbeitsvertrag heißt es sinngemäß, dass der BAT und die ergänzenden Tarifverträge Anwendung finden. Zwischen den Tarifvertragsparteien wurden Entgelterhöhungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten sollten, vereinbart. Die zweite Entgelterhöhung und ein Be-triebsübergang fielen auf dasselbe Datum. Der Betrieb auf den das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten übergegangen war, ist nicht tarifgebunden. Da der neue Arbeitgeber die zweite Entgelterhöhung nicht zahlen wollte, wurde er klagweise in Anspruch genommen. Die Klage war in allen drei Instanzen erfolgreich.
Das BAG entschied, dass die in einem Tarifvertrag geregelten Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit gelten, bei einem Betriebsübergang auf einen nicht-tarifgebundenen Erwerber Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden.
BAG Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 711/06 - BB 2008, 447 ff
Letzte Änderung: 22.04.2008