Nachweis von Tarifverträgen
Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Beschäftigten schriftlich darüber zu unterrichten, wenn erstmals ein Haustarifvertrag abgeschlossen wurde (§ 3 Satz 1 Nachweisgesetz).
BAG, Urteil vom 5.11.2003 - 5 AZR 469/02 in NZA 2004, 102 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007