Nachweis von Tarifverträgen

13.08.2004 Die Gewerkschaft hatte mit dem Arbeitgeber einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Im Nachgang kam es zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung; im Streit war u.a. die Anwendung der tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Beschäftigten schriftlich darüber zu unterrichten, wenn erstmals ein Haustarifvertrag abgeschlossen wurde (§ 3 Satz 1 Nachweisgesetz).

BAG, Urteil vom 5.11.2003 - 5 AZR 469/02 in NZA 2004, 102 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007