Aufsichtsratswahlen
die der Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat dienen soll. Auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen wird zur Zeit gerade eine neue Wahlordnung erarbeitet, die voraussichtlich im Mai in Kraft treten
soll.
Unabhängig vom Vorliegen der Wahlordnung gelten alle neuen gesetzlichen Regelungen für Aufsichtsratswahlen, die ab dem 27. März 2002 eingeleitet werden. Für Wahlen, die bereits eingeleitet wurden und bei denen die
Zahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat durch Wahldelegierte erfolgt, muss - soweit die Errechnung der Delegierten bis zum 27.03.2002 noch nicht erfolgt ist, der neue Delegiertenschlüssel angewandt werden.
Das neue M ´76 ist über die Web-Seite des BMA abrufbar (www.bma.de/index.cfm).
Letzte Änderung: 31.10.2007