Aktienoptionen
Der Betriebsrat hat zur Prüfung der Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, Anspruch darauf, dass ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Dies Mitbestimmungsrecht besteht, da der Betriebsrat bei Fragen der Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden, ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses Recht besteht auch bei der Gewährung von Aktienoptionen.
LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.01.2002 - 6 TaBV 19/01 in DB 2002, 488
Letzte Änderung: 31.10.2007