Computerprogramm
Ein vom Beschäftigten im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten für seinen Arbeitgeber entwickeltes Computerprogramm begründet nicht ohne Weiteres einen Vergütungsanspruch nach § 20 ArbEG.
BGH, Urteil vom 23.10.2001, X ZR 72/98 in DB 2002, 424
Letzte Änderung: 02.03.2009