Arbeitszeit und Kündigung

IG Metall Kurz und bündig

23.02.2008 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit 1/08

Die Parteien streiten u.a. um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Der als Kran- und LKW-Fahrer beschäftigte Kollege verließ mittags im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Baustelle, sollte aber nachmittags telefonisch erreichbar sein. Der Aufforderung zur Arbeitsaufnahme kam der Kollege nicht nach; er hätte sonst die rechtlich zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten. Die Kündigung des Arbeitgebers war unzulässig, da nach Auffassung des LAG Beschäftigte nicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt werden dürfen, wenn sie andernfalls die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten hätten. Es könne dem Beschäftigten nicht zugemutet werden den Weisungen des Arbeitgebers nachzukommen, wenn er damit gegen Gesetze verstößt.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.05.2007 - 6 Sa 53/07 - BB 2008, 59

Letzte Änderung: 22.04.2008