Arbeitsvertraglicher Verweis auf ...
Die Parteien streiten über die Geltung eines Vergütungstarifvertrages des Öffentlichen Dienstes für ihr Arbeitsverhältnis und daraus resultierende Vergütungsansprüche.
Der Arbeitgeber war tarifgebunden und in der Folgezeit aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Nach dem Verbandsaustritt wurde der vorher gültige Tarifvertrag geändert und weitere Tariferhöhungen vereinbart. Ab einem
bestimmten Zeitpunkt verweigerte der Arbeitgeber die Weitergabe der Tariferhöhungen. Das BAG gab der Klage auf Zahlung von Tariferhöhungen aufgrund der einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel statt.
Weiter wurde ausgeführt, dass eine einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag - jedenfalls dann wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den in Bezug genommenen Tarifvertrag nicht in
einer für den Beschäftigten erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist - eine konstitutive, also eigenständige Verweisungsklausel darstellt (Änderung der Rechtsprechung).
BAG Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - BB 2007, 2125 ff
Letzte Änderung: 22.04.2008