Betriebsrat und PC

IG Metall Kurz und bündig

22.02.2008 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit 1/08

Streitig war, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Erledigung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben einen PC nebst Zubehör und Software auf dessen Verlangen überlassen muss. Die Frage - so das BAG - ob der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Überlassung eines PC mit entsprechender Software verlangen kann, könne nicht generell mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Der Anspruch auf
Überlassung eines PC sei einzelfallbezogen auf der Grundlage der vom Betriebsrat gewählten Begründung zu beurteilen.

BAG Beschluss vom 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - DB 2007, 2076

Letzte Änderung: 22.04.2008