AT-Angestellte

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24.11.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 4/07

In der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg sind Beschäftigte vom persönlichen Geltungsbereich der Tarifverträge nicht allein deshalb ausgenommen, weil sie ein Gehalt oberhalb der höchsten Gehalts- bzw. Entgeltgruppe beziehen.
Dies entschied das BAG.
Vorausgegangen war der Streit um die Höhe der betrieblichen Sonderzahlung. Entgegen der Praxis in den vorangegangenen Jahren hat der Arbeitgeber die Berechnungsbasis für die betriebliche Sonderzahlung für die sog. AT-Angestellten geändert. Hiergegen haben sich Beschäftigte erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das BAG entschied weiter, dass mit dem Begriff "Monatsverdienst" in seiner allgemeinen Bedeutung nicht nur tarifliche, sondern auch außertarifliche Vergütungen und somit auch das außertarifliche Gehalt gemeint ist.

BAG Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 66/06 - DB 2007, 1595 f

Letzte Änderung: 23.11.2007